I. Umfang und Angebot
Für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gelten ausschließlich die folgenden Geschäftsbedingungen. Sie gelten deshalb auch für alle künftigen Lieferungen des Verkäufers, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen oder Vereinbarungen des Käufers werden nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers wirksam.
Spätestens mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung des Verkäufers gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.
Mündliche Nebenabreden und Vertragsabänderungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für zugesicherte Eigenschaften der gelieferten Ware.
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend.
II. Lieferung
Liegt keine besondere Weisung des Käufers über die Wahl des Beförderungsweges vor, erfolgt sie durch den Verkäufer nach pflichtgemäßem Ermessen. Ist Selbstabholung vereinbart, muss der Käufer die Lieferung innerhalb von 3 Tagen übernehmen, nachdem ihm die Fertigstellung angezeigt wurde. Andernfalls erfolgt der Versand auf Kosten des Käufers ohne weitere Rückfrage nach Wahl des Verkäufers.
Lieferungen werden grundsätzlich ab Lager Aschheim bei München vorgenommen. Die Lieferung in Bundesrepublik Deutschland an Wiederverkäufer (Händler) erfolgt bei einem Mindestnettobestellwert von 750,- € frei Haus.
Wünscht der Käufer eine andere als die kostengünstige Versandart, so gehen die Mehrkosten zu seinen Lasten.
III. Liefergewicht
Für die Bestimmung des Liefergewichts ist das bei Absendung im Lieferwerk festgestellte Gewicht maßgebend.
IV. Liefer- und Annahmefristen
Die vereinbarte Lieferzeit beginnt mit Versand der Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor Eintreffen der vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben. Überschreitet der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist um mehr als 4 Wochen, so kann der Käufer eine Nachfrist zur Erfüllung von 1 Monat setzen. Erfolgt die Lieferung auch nach Ablauf der Nachfrist nicht, so ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Der Rücktritt ist in Schriftform unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf der gesetzten Nachfrist zu erklären.
Der Käufer ist nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn der Verkäufer die Nachfrist ohne sein Verschulden nicht einhalten kann. In diesem Fall kann der Käufer 3 Monate nach Überschreitung des ursprünglichen Liefertermins vom Vertrag zurücktreten.
Treten Ereignisse ein, die die Lieferung oder den Transport unmöglich machen oder unzumutbar erschweren und die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so hat dieser das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung bis zur Beseitigung des Hindernisses hinauszuschieben. Diese Umstände sind vom Verkäufer dem Käufer unverzüglich mitzuteilen. Schon erfolgte Teillieferungen gelten als selbständiges Geschäft. Die Regulierung der Teillieferungen darf nicht mit dem Hinweis auf noch ausstehende Restmengen verweigert werden. Wird die Lieferung aus den genannten Gründen hinausgeschoben, hat der Käufer kein Recht zur Nachfristsetzung oder zum Rücktritt. Beruht die verspätete Lieferung/Teillieferung oder Nichtlieferung/teilweise Nichtlieferung auf mindestens grober Fahrlässigkeit des Käufers, so beschränkt sich der Schadenersatzanspruch auf den voraussehbaren Schaden. Im übrigen sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.
V. Gefahrübergang
Soweit nichts anderes vereinbart ist, geht die Gefahr mit Absendung der Lieferung ab Lager auf den Käufer über. Der Käufer trägt auch die Gefahr für alle übernommenen Lieferungen während des Rücktransportes sowie für die Verpackung während des Hin- und Rücktransportes, sofern nicht die gesetzliche Haftung des Spediteurs eintritt.
VI. Recht des Verkäufers auf Rücktritt
Nimmt der Käufer die Lieferung nicht ab, ist der Verkäufer berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
VII. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich in € ab Lager, einschließlich Verpackungskosten, sofern diese nicht gesondert berechnet werden oder etwas anderes vereinbart ist. Der am Tag der Lieferung gültige Preis zuzüglich der in den Rechnungen gesondert auszuweisenden Steuern gilt als vereinbart.
Die auf den Rechnungen ausgewiesenen Konditionen des Verkäufers sind für die Zahlung der Rechnungsbeträge maßgebend. Die Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb 20 Tagen netto zu bezahlen, sofern nicht andere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart sind.
Die Laufzeit der in der Rechnung genannten Zahlungsfristen beginnt mit dem Rechnungsdatum. Das gilt insbesondere für die Fristberechnung bei Skontoabzügen.
Zahlungen werden auf die vom Verkäufer bestimmten Forderungen nach dessen Wahl angerechnet.
Schecks werden nur erfüllungshalber unter Abzug der entstandenen Kosten und Spesen angenommen, ohne daß dadurch der Kaufpreis gestundet wird.
VIII. Mängel
Erkennbare Mängel sind dem Verkäufer unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 aufeinanderfolgenden Werktagen nach Eingang der Lieferung am Bestimmungsort anzuzeigen. Innerhalb dieser Frist sind auch Proben der beanstandeten Lieferung an den Verkäufer einzusenden.
Liegt ein Mangel vor, so kann der Käufer nur die Nachlieferung der beanstandeten Sendung verlangen. Führt die Nachlieferung nicht zur Behebung des Mangels, ist der Käufer nur zur Minderung oder Wandelung berechtigt. Bei allen Lieferungen im Rahmen der Mängelbeseitigung gilt ebenfalls die hier vereinbarte Mängelhaftung.
Ansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder aus Garantiezusagen können nur geltend gemacht werden, wenn diese schriftlich vom Verkäufer bestätigt worden sind. In diesem Fall steht dem Käufer wahlweise das Recht zur Wandlung, Minderung oder zum Schadenersatz zu. Für Mangelfolgeschäden haftet der Verkäufer jedoch nur, soweit hierüber eine gesonderte Vereinbarung vorliegt. Weitergehende Ansprüche für unmittelbare oder mittelbare Schäden sind ausgeschlossen, soweit nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
Sämtliche Produkte des Verkäufers und dessen betreffende Abbildungen, Prospekte, Werbeschriften usw. und die darin enthaltenen Angaben über chemische Zusammensetzung, Gewicht und Wirkungsweise sind nur annähernd maßgeblich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind für seine anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift haftet der Verkäufer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter. Der Käufer ist nicht von der eigenen Prüfung der Produkte auf ihre Eignung befreit. Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung für einen bestimmten Zweck allgemein empfohlen wird.
Für eine eventuelle Haftung des Verkäufers gilt die Regelung der vereinbarten Mängelhaftung entsprechend.
IX. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung bleibt bis zur vollen Zahlung aller jeweils offenen Forderungen aus der gemeinsamen Geschäftsverbindung einschließlich Zinsen und Kosten Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist widerruflich berechtigt die Lieferung im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs zu veräußern. Jede andere Verfügung, insbesondere eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Überlassung im Tauschweg ist nicht gestattet. Von dritter Seite vorgenommene Pfändung sowie jede andere Beeinträchtigung der Rechte an der im Eigentum des Verkäufers stehenden Lieferung ist unverzüglich dem Verkäufer anzuzeigen. Der Käufer tritt dem Verkäufer schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung und der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten ab. Für den Fall, daß die Lieferung vom Käufer zusammen mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Waren verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Lieferung.
Kommt der Käufer mit seiner Zahlungspflicht gegenüber dem Verkäufer in Verzug oder verletzt er eine der sich aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt ergebenden Pflichten oder wird über sein Vermögen das gerichtliche Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet, so werden die gesamten Forderungen, die dem Verkäufer gegenüber dem Käufer zustehen, sofort zur Zahlung fällig auch soweit nach den vorliegenden Geschäftsbedingungen Zahlungsziele eingeräumt sind.
Wird die gesamte Restschuld nicht sofort bezahlt, so ist der Verkäufer berechtigt, sofort die Herausgabe der Ware unter Ausschluss jeglicher Zurückbehaltungsrechte zu verlangen. Alle durch die Wiederinbesitznahme der Ware entstehenden Kosten, insbesondere Transport und Prüfung, trägt der Käufer. Der Verkäufer ist in diesem Fall berechtigt, nach vorheriger Ankündigung unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Käufers den wieder in Besitz genommenen Kaufgegenstand nebst Zubehör durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten. Nach Abzug der Kosten wird der Erlös dem Käufer auf seine Gesamtschuld gutgeschrieben.
X. Sonstiges
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des Liefergeschäfts unwirksam so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem der nichtigen Bestimmung verfolgten Zweck am Nächsten kommt.
Die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus dem Liefergeschäft und Gerichtsstand für alle sich daraus ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich München.
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Aus Sicherheitsgründen sind Desinfektionsmittel und Hygieneprodukte vom Umtausch ausgeschlossen und werden nicht zurückgenommen.